1. Im Allgemeinen gilt:
„GrandLane Transfer GmbH“, mit Sitz an der Ackerstrasse 23, Kloten, Schweiz 8302 (nachfolgend „Grandlane“), bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, private Reiseleistungen über seine Online-Plattform, in Verbindung mit anderen Online-Plattformen und mobilen Anwendungen zu reservieren („ Apps“; alle Produkte zusammen „GT Tools“). Der Service von Grandlane besteht ausschließlich darin, die Vereinbarung des Anspruchs eines Benutzers auf Beförderung durch einen zwischengeschalteten Transportdienstleister („TSP“) zu erleichtern; es handelt sich dabei nicht um die tatsächliche Erbringung der Reiseleistung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) sind integraler Bestandteil jeder Vereinbarung zwischen Benutzern und Grandlane über die Vermittlung einer Reisedienstleistung. Darüber hinaus bieten sie eine umfassende Beschreibung der Reiseleistungen, die über die von Grandlane zwischen dem Nutzer und dem TSP begründete direkte Berechtigung zugänglich sind.
Jegliche Versuche, von den Nutzungsbedingungen abzuweichen, einschließlich solcher, die sich auf Bestätigungsschreiben und vorbehaltlose Dienste beziehen, werden entschieden abgelehnt. Der Ausschluss von dieser Bestimmung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung von Grandlane.
2. Vertragsverhältnis und Vertragsvereinbarung
2.1 Gesetzlicher Verein
Die von GT Tools angebotenen Reiseleistungen werden nicht von Grandlane selbst oder einem Dritten erbracht. Grandlane vermittelt dem Nutzer lediglich einen Beförderungsanspruch gegenüber einem mit Grandlane nicht verbundenen TSP.
Grandlane schließt daher im eigenen Namen die erforderlichen Verträge mit dem TSP ab und gewährt dem Nutzer dadurch ein Abonnement für Transportdienstleistungen über den TSP („Drittbegünstigter“ oder „Beförderungsvertrag zugunsten des Nutzers“). . Dem Nutzer ist es daher gestattet, Ansprüche auf Reiseleistungen und sonstige Leistungen direkt beim TSP geltend zu machen.
Grandlane wird vom Nutzer ausschließlich als Vermittler oder Organisator und nicht als Transportmittel genutzt. Der Schadensersatzanspruch von Grandlane umfasst sowohl die von Grandlane an den TSP geleistete Anzahlung als auch die Vermittlungskosten.
2.2 Schlussbemerkungen
Der Nutzer gibt ein Angebot zum Abschluss eines Arrangementvertrags mit Grandlane ab, indem er ein ausgefülltes Buchungsformular über die GT Tools oder per Telefon übermittelt („Fahranfrage“ des Nutzers). Der Zweck dieser Vereinbarung besteht darin, die Reisedienstleistung zu erleichtern, um den Fahrwunsch des Benutzers zu erfüllen.
Grandlane benachrichtigt den Nutzer anschließend per E-Mail darüber, dass die Transportdetails für die zu vereinbarende Reisedienstleistung eingegangen sind. Auf diese Weise überprüft Grandlane lediglich, ob die Fahrtanfrage des Benutzers eingegangen ist.
Der Nutzer und Grandlane schließen einen Vereinbarungsvertrag über die gewünschte Reiseleistung ab, der erst nach Erhalt einer eindeutigen Erklärung („Buchungsbestätigung“) per E-Mail von Grandlane durchsetzbar ist. Dem Nutzer ist es anschließend gestattet, die Transportleistungen direkt beim TSP anzufordern und darüber hinausgehende Ansprüche gegen den TSP geltend zu machen.
3. Anforderungen für die Benutzerregistrierung zur Nutzung von GT Tools
Es liegt in der Verantwortung des Benutzers, sicherzustellen, dass Grandlane die von ihm oder einem autorisierten Vertreter bereitgestellten vollständigen und korrekten Informationen erhalten hat.
Automatisierte Registrierungsprozesse sind strengstens untersagt.
4. Zum Nutzen des Benutzers ausgewählte Aspekte des Beförderungsvertrags
Der Nutzer ist darauf beschränkt, Anfragen an den TSP zu stellen (gemeinsam als „Reisearrangements“ bezeichnet), wie in Absatz 4 angegeben, es sei denn, solche Forderungen sind in der Arrangementvereinbarung zwischen dem Nutzer und Grandlane ausdrücklich genehmigt.
Die nachfolgenden Bestimmungen beziehen sich auf den von Grandlane vereinbarten Anspruch des Nutzers auf die direkte Beförderung über den TSP:
4.1 Transferfahrten/stündliche Reservierungen, Serviceänderungen
Die Fahrtanfrage des Benutzers kann auf Stundenbasis oder für Transferdienste geplant werden. Wenn der Benutzer oder Besucher ausdrücklich wünscht, dass die eigentliche Fahrtanfrage mit mehr Aufwand verbunden ist als die ursprüngliche Fahrtanfrage, sollte sich der Transportdienstleister (TSP) bemühen, dieser Anfrage nach Möglichkeit nachzukommen. Für die konkrete Vereinbarung können aufgrund des Mehraufwands zusätzliche Aufwendungen anfallen (weitere Informationen siehe unten Ziffer 5).
Änderungen des Reisearrangements unterliegen der Verfügbarkeit des Reiseanbieters und können sowohl vom Nutzer als auch vom Gast, auch nach Vertragsabschluss, gemäß den in Absatz 5 genannten Zahlungen durchgeführt werden.
4.1.1
Der angegebene Preis für Transferleistungen gilt sowohl für die Ausgangs- als auch für die Zieladresse. Gemäß dem geltenden Preisrahmen (siehe Abschnitt 5 unten) wird für jeden Zwischenstopp auf der direkten Route ein Aufpreis erhoben.
4.1.2
Bei stundenweiser Buchung muss die Fahrt immer im Gemeindegebiet des Abholortes enden. Eine stündliche Reservierung beginnt mit der zum Zeitpunkt der Reservierung bestätigten Abholzeit.
4.2 Upgrade der Fahrzeugklasse oder des Fahrzeugmodells
Der Fahrtantrag kann von einer von mehreren Fahrzeugklassen begleitet sein (z. B. „First Class“, „Business Class“ oder „Business Van/SUV“).
Die in GT Tools dargestellten Fahrzeugbilder dienen nur zur Veranschaulichung. Diese sind nicht mit einer Exklusivität für ein bestimmtes Fahrzeugmodell innerhalb der vertraglich vereinbarten Fahrzeugkategorie verbunden; Besonders wahrscheinlich sind regionale Unterschiede.
Je nach Verfügbarkeit ist es möglich, das Fahrzeug des Nutzers ohne zusätzliche Kosten von der „Business Class“ in eine höhere Klasse (z. B. „First Class“ oder „Business Van“) aufzuwerten.
4.3 Transportsicherheit und Folgen
4.3.1 Tiergepäck
Wie im Buchungsformular angegeben, ist die Gepäckmenge im in der Buchungsbestätigung bestätigten Preis enthalten. Die Nichtoffenlegung zusätzlicher Anmerkungen zum Transport von Tieren, Sperr- oder Überladungen oder Ähnlichem während des Buchungsvorgangs kann zu zusätzlichen Kosten führen. Darüber hinaus wird in der Buchungsbestätigung eine erhöhte Arrangementgebühr ausgewiesen (siehe Abschnitt 5 unten).
Der TSP behält sich das Recht vor, die Beförderung von nicht aufgegebenem Gepäck und/oder Tieren abzulehnen. Dies gilt auch für Tiere, die nicht in einer dichten und geeigneten Transportbox eingeschlossen sind.
4.3.2 Transport von Minderjährigen
Der Benutzer sollte seinen Bedarf an Kindersitzen in einem zusätzlichen Kommentar angeben und dabei konkrete Angaben machen, wie z. B. die Anzahl und das Alter der zu transportierenden Kinder sowie den gewünschten Sitzstil.
4.3.3 Angaben zur Teilnehmerzahl und zum Gepäck
Die maximal zulässige Anzahl an Gästen und Gepäckstücken in einem bestimmten Fahrzeug ist ein Näherungswert, der Variablen wie die Größe und das Gewicht der Gäste und ihres Gepäcks berücksichtigt. Daher mangelt es ihnen an Bindungskraft.
Stellt der Reisedienstleister fest, dass die Beförderung von Besuchern oder deren Gepäck die Sicherheit und die Platzverhältnisse beeinträchtigen würde, kann sie die Beförderung verweigern.
4.3.4 Vorsichtsmaßnahmen gegen die Beförderung
Der TSP behält sich das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn der Nutzer den TSP nicht ausreichend oder unrichtig über zwingende (z. B. gesetzliche) Anforderungen informiert, die in Abschnitt 4.3 als zusätzliche Anmerkung aufgeführt sind.
Sollte die Beförderung dadurch unmöglich werden, hat dies keinen Einfluss auf die Verpflichtung von Grandlane, dem Nutzer gemäß der Vereinbarung für die gebuchte Beförderung Zahlungen zu leisten.
4.4 Verschiebungen
Nutzer müssen bereit sein, längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen hinzunehmen, da die Entschädigung für außergewöhnliche Umstände, wie Streiks der Fluglotsen oder Unwetter, begrenzt ist.
4.5 Stornierungen, Reservierungsänderungen und Abwesenheiten
4.5.1 Widerruf
(a) Übertragungsbestimmungen
Bei Transferleistungen sind Stornierungen, die mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit erfolgen, kostenfrei. Die vollständige Zahlung ist fällig, wenn der vereinbarte Abholtermin weniger als 48 Stunden im Voraus erreicht wird. Eine Stornierung ist ausschließlich über den Stornieren-Button auf unserer Website möglich.
(b) Stündliche Reservierungen
Für stündliche Reservierungen, die 72 Stunden oder mehr vor der geplanten Abfahrt storniert werden, wird eine Rückerstattung von 100 % gewährt. Wenn Sie eine Reservierung zwischen 72 und 48 Stunden vor Abflug stornieren, erhalten Sie eine Rückerstattung von 50 %. Für Stornierungen, die weniger als 48 Stunden vor der geplanten Abholzeit eingehen, wird keine Rückerstattung gewährt. Eine Stornierung ist ausschließlich über den Stornieren-Button auf unserer Website möglich.
4.5.2 Änderungen der Reservierung
Änderungen an Reservierungen werden in der Regel als zusätzliche Reservierungen betrachtet. Die oben genannten Stornierungsbedingungen (siehe Abschnitt 4.5.1) gelten daher für die ursprünglich geplante Reise. Grandlane kann einen Anspruch auf Schadensersatz in Bezug auf die ursprünglich vereinbarte Fahrt geltend machen.
4.5.3 Abwesenheit des Nutzers ohne Stornierung; Benutzerverzögerung
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung verliert der Nutzer sein Nutzungsrecht am TSP; Dies hat jedoch keinen Einfluss auf den Schadensersatzanspruch von Grandlane gegenüber dem Nutzer.
(a) Übertragungsbestimmungen
Eine Fahrt gilt als „Nichterscheinen“, wenn der Benutzer oder Besucher nicht innerhalb von 30 Minuten nach der geplanten Zeit am angegebenen Abholort erscheint, ohne eine Stornierung vorzunehmen. Für den Fall, dass ein Kunde nicht erscheint, ist die vollständige Bezahlung der Fahrt erforderlich; Etwaige Wartezeitzuschläge entfallen jedoch.
Bei Abholungen am Flughafen oder Bahnhof (ausschließlich Fernbahnhöfe) gilt eine Fahrt als „Nichterscheinen“, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast nicht innerhalb von 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit am vorgesehenen Abholort erscheint. pünktlich ohne Stornierung. Diese Ausnahme gilt für Situationen, in denen Flug- und Zugverspätungen oder frühere Flüge und Züge zu einer Verschiebung der geplanten Abholzeit um die ursprünglich zwischen der geplanten Ankunftszeit und der vereinbarten Zeit vorgesehene Zeit führen. Für den Fall, dass ein Kunde nicht erscheint, ist die vollständige Bezahlung der Fahrt erforderlich; Etwaige Wartezeitzuschläge entfallen jedoch.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen der TSP und der Gast eine telefonische Vereinbarung über einen späteren Abholzeitpunkt getroffen haben. Eventuell anfallende Wartezeitzuschläge sind gemäß den Richtlinien in Ziffer 5.3.1 zu kompensieren. Passagiere haben normalerweise nicht die Möglichkeit, die geplante Abholzeit zu ändern.
(b) Stündliche Reservierungen
Ein Transport gilt als „Nichterscheinen“, wenn der Benutzer oder Passagier nach der vereinbarten Abholzeit nicht innerhalb der vereinbarten Zeit am vereinbarten Abholort erscheint, ohne die Reservierung vor Ablauf der Stunden zu stornieren. Bei Nichterscheinen des Kunden ist die vollständige Bezahlung der Fahrt fällig.
Bei Abholungen am Flughafen oder Bahnhof (ausschließlich Fernbahnhöfe) gilt eine Fahrt als „Nichterscheinen“, wenn der Fahrgast bzw. Nutzer nicht innerhalb der vorgesehenen Frist nach der vereinbarten Abholzeit am vereinbarten Abholzeitpunkt erscheint, ohne vorher zu stornieren vereinbarter Abholort. Diese Ausnahme gilt für Situationen, in denen Flug- und Zugverspätungen oder frühere Flüge und Züge zu einer Verschiebung der geplanten Abholzeit um die geplante Dauer zwischen der ursprünglichen Abholzeit und der geplanten Ankunftszeit führen. Bei Nichterscheinen des Kunden ist die vollständige Bezahlung der Fahrt fällig.
Ausgenommen hiervon sind Fälle, in denen der TSP und der Gast eine telefonische Vereinbarung über einen späteren Abholzeitpunkt getroffen haben. Die Bestätigung der Abholzeit zum Zeitpunkt einer stündlichen Reservierung ist obligatorisch, wie in Abschnitt 4.1.2 beschrieben. Eventuelle Verlängerungen der Stundenreservierung sind daher entsprechend den Richtlinien in Ziffer 5.2 zu vergüten. Passagiere haben normalerweise nicht die Möglichkeit, die geplante Abholzeit zu ändern.
4.6. Verhalten im Fahrzeug
Vom Nutzer wird erwartet, dass er beim Reisen mit dem TSP die folgenden Verhaltensstandards einhält:
Alle Fahrgäste sind verpflichtet, während der gesamten Fahrt die Vorschriften der geltenden Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht, einzuhalten. Alle vom TSP bereitgestellten Richtlinien sind verbindlich. Die Gewährleistung einer sicheren Reise ist eine Pflicht, die der Reisedienstleister erfüllen muss. Daher die Ausübung folgender Tätigkeiten beim Führen eines Kraftfahrzeugs: Öffnen der Türen während der Fahrt, Werfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug, Herausragen von Körperteilen oder lautes Sprechen aus dem Fahrzeug heraus. Bevor der Benutzer die Annehmlichkeiten oder Geräte des Fahrzeugs nutzen kann, muss er vom TSP eine ausführliche Anleitung erhalten.
Gästen ist das Rauchen im Fahrzeug nicht gestattet. Sollte sich der Nutzer oder Besucher nicht daran halten, ist er nicht nur für die Kosten der Fahrzeugreinigung verantwortlich, sondern auch für die Entschädigung des Unternehmens für die finanziellen Auswirkungen, die durch die Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs entstehen.
Vom Verzehr von Nahrungsmitteln wird dringend abgeraten. Der Konsum alkoholischer Getränke im Fahrzeug ist ohne vorherige Zustimmung strengstens untersagt.
5. Vergütung und Vergütung
5.1 Grundwerte
Einzelheiten zum Schadensersatzanspruch von Grandlane sind in der Buchungsbestätigung enthalten.
Der Betrag (einschließlich der Erstattung von Grandlane für Kosten, die während des vereinbarten Transportdienstes entstehen) richtet sich in erster Linie nach der Fahrzeugklasse, der Entfernung, der Vorankündigung der Buchung, der Abholzeit und möglicherweise dem Standort.
Vorab gebuchte Sonderwünsche wie z. B. ein mehrsprachiger Chauffeur, eine personalisierte Fahrzeugbeschriftung, zusätzliche Haltestellen, sperriges Gepäck, Kindersitze usw. können zu einer Preiserhöhung führen.
5.2 Änderungen bei Fahrten
Sofern der Reiseanbieter dies zulässt, kann der Nutzer (und der Besucher) die Reisearrangements auch nach Abschluss des Arrangementvertrages und vor Reiseantritt ändern.
Für den Fall, dass eine Fahrt auf Wunsch des Benutzers oder Besuchers unerwartet in der Länge (Entfernung oder Anzahl der Stunden) verlängert wird, wird die aktuelle Preisstruktur auf die neu berechnete tatsächliche Leistung (Entfernung oder Anzahl der Stunden) angewendet. Bei stundenweisen Reservierungen erfolgt die Abrechnung minutenweise; Konkret wird auf die erste zusätzliche Minute ein Halbstundenschritt angewendet, um eine zuverlässigere Planung zu ermöglichen.
Aufgrund der erhöhten Aufwendungen von Grandlane für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers erhöht sich somit der Schadensersatzanspruch des Nutzers.
Der Preis bleibt davon unberührt, wenn die zurückgelegte Strecke oder Anzahl der zurückgelegten Stunden unter den ursprünglichen Reservierungen liegt.
Sonstige Prämien (5.3)
5.3.1 Wartezeiten für den Transferservice
Bei Transferleistungen fallen für Wartezeiten bis zu 60 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit am Flughafen oder Bahnhof (ausgenommen Fernbahnhöfe) keine Zuschläge an, sofern frühere Flüge und Züge zu einer Verschiebung führen der geplanten Abholzeit um die geplante Dauer zwischen der ursprünglichen Ankunftszeit und der verspäteten Abfahrtszeit, in allen anderen Fällen bis zu 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit. Für jede weitere Minute Wartezeit wird ein Pauschalsatz inklusive Mehrwertsteuer gemäß den gemeindegebiets- und fahrzeugspezifischen Buchungsstundensätzen berechnet.
5.3.2 Meilenverlängerungen für stündliche Reservierungen
Die Kilometer pro Stunde werden auf dem Stundenreservierungsformular (oder telefonisch) angegeben. Für weitere gefahrene Kilometer fallen Zuschläge inklusive Mehrwertsteuer an. Diese Zuschläge werden auf der Grundlage des Kilometerpreises in der jeweiligen Gemeinde und der Fahrzeugkategorie berechnet.
5.4 Zahlungsbedingungen und Transaktionsgebühren
Die Fahrt kann vom Nutzer mit Kreditkarte bezahlt werden. Grandlane ist für alle damit verbundenen Kreditkartengebühren verantwortlich. Für etwaige Transaktionsgebühren, die bei Zahlungen per Banküberweisung anfallen (z. B. bei verschiedenen Währungen oder lokalen Konten), trägt der Nutzer die Verantwortung.
5.5 Mahnungen für Zahlungen und überfällige Kreditkartenrechnungen
Als Strafe für jede Zahlungserinnerung behält sich Grandlane das Recht vor, ein angemessenes Bußgeld zu verhängen.
Grandlane stellt dem Nutzer alle Gebühren in Rechnung, die durch unbezahlte Kreditkartensalden entstehen (Bank, Kreditkartenunternehmen) und behält sich das Recht vor, pro Vorfall eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben.
5.6 Termine der Rechnungsübermittlung und Zahlung
Grandlane übermittelt dem Nutzer die entsprechende Rechnung elektronisch in Form eines Downloads in seinem Grandlane-Konto. Bei Verwendung einer Kreditkarte ist eine sofortige Zahlung erforderlich. Bei einer Zahlung per Banküberweisung ist es notwendig, das auf der Rechnung angegebene Zahlungsdatum einzuhalten.
5.7 Gutscheine
Es sind nur einzelne Gutscheine einlösbar; sie sind nicht in Verbindung mit anderen Gutscheinen einlösbar. Barwerte gelten nicht für Gutscheine.
6. Aus Haftungsgründen
6.1 Grundprinzipien
Grandlane haftet für alle Schäden, die von Grandlane, ihren Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden. Grandlane betrachtet den Reisedienstleister oder etwaige für die Reiseleistung eingesetzte Chauffeure nicht als Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer. Im Gegensatz dazu ermöglicht Grandlane dem Nutzer einen direkten Anspruch auf Beförderung über einen TSP.
Für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie für den vorhersehbaren und typischen Schaden haftet Grandlane nur bei einfacher Fahrlässigkeit. Wesentlich sind vertragliche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und für den Nutzer zuverlässig sind.
Im Rahmen einer ausdrücklichen Beschaffenheitsgarantie, vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die Haftungsbeschränkung nicht.
6.2 Parameter von GT Tools
Grandlane lehnt jegliche Haftung für Schäden ab, die aus den unter dem Namen GT Tools vertriebenen kostenlosen Inhalten und Programmen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Diese Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die Grandlane grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Dies gilt für Schäden jeglicher Art, insbesondere für Schäden, die aus Störungen der technischen Ausrüstung und der Dienste, Fehlern, Verzögerungen, Unterbrechungen, falschen Inhalten, Auslassungen, Datenverlust oder -löschung, Viren oder anderen Ursachen im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Online-Angebots resultieren Angebot. Darüber hinaus lehnt Grandlane jegliche Verantwortung für die Funktionalität und Zugänglichkeit der bereitgestellten Funktionen ab.
6.3 Online-Plattformen – Drittanbieter
Grandlane lehnt jegliche Haftung hinsichtlich der Funktionalität, Rechtmäßigkeit, des Inhalts oder der Richtigkeit der Websites Dritter ab, zu denen es Links bereitstellt. Der Benutzer betritt diese Seiten auf eigenes Risiko, indem er Hyperlinks nutzt, um auf sie zuzugreifen.
6.4 Genauigkeit der übermittelten Informationen und Zugriffsunterbrechung
Grandlane lehnt jegliche Haftung für die rechtzeitige Übermittlung oder Richtigkeit der dem Benutzer oder Chauffeur zur Verfügung gestellten Informationen sowie für die Informationen selbst ab. Ausgenommen hiervon sind die in der Buchungsbestätigung genannten Inhalte.
Grandlane übernimmt keine Haftung für Störungen der Qualität des Zugriffs auf die GT-Tools, die aufgrund von Ereignissen auftreten können, die außerhalb der Kontrolle von Grandlane liegen, einschließlich des Ausfalls von Kommunikationsnetzen und Gateways, oder als Folge übermäßiger Gewalt. Grandlane übernimmt keine Garantie für den fehlerfreien Betrieb oder die ununterbrochene Funktionalität der Website und übernimmt auch keine Garantie für die Lösung etwaiger Probleme.
6.5 Haftungsfreistellung durch den Nutzer
Grandlane wird vom Nutzer von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Anwaltskosten, freigestellt, die ein Dritter gegen Grandlane im Zusammenhang mit der vertrags- oder diesen Bedingungen verstoßenden Nutzung der GT Tools durch den Nutzer erhebt.
7. Die von Grandlane vorgenommenen Angebotsänderungen
Grandlane behält sich das Recht vor, die GT Tools jederzeit in einer für den Benutzer geeigneten Weise zu ändern, um deren Qualität zu verbessern. Darüber hinaus behält sich Grandlane das Recht vor, sein Angebot über die GT Tools auch ohne vorherige Mitteilung an den Nutzer aus beliebigem Grund und ohne Angabe von Gründen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.
8. Inhaltsschutz und Einräumung von Nutzungsrechten an GT Tools
Das in den GT Tools präsentierte Material ist urheberrechtlich geschützt.
Durch die Einhaltung dieser Bedingungen gewährt Grandlane dem Nutzer ein bedingtes und widerrufliches Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der GT Tools. Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, einschließlich Änderungen, Reproduktionen, Weiterverbreitung, Übertragungen oder andere rechtswidrige Absichten, ist strengstens untersagt.
9. Konsensbestimmungen
9.1 Verständnis, schriftlich
Diese Bedingungen stellen die vollständige Vereinbarung bezüglich des Dienstes zwischen Grandlane und dem Benutzer dar. Es bestehen keine Nebenabreden. Für Änderungen oder Ergänzungen dieser Schriftformklausel ist die digitale Form nicht ausreichend; Der vorstehende Grundsatz gilt auch für Änderungen oder Ergänzungen dieses Schriftformerfordernisses.
9.2 Vorläufige Änderung
Grandlane kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Die Änderung wird einseitig offiziell durch die Veröffentlichung der geänderten Bedingungen auf der Grandlane-Website und die anschließende Mitteilung an die Benutzer erklärt. Der Nutzer ist vierzehn Tage nach der Veröffentlichung der Informationen an die geänderten Bedingungen gebunden, es sei denn, er erhebt Einspruch gegen die geänderten Bedingungen. Die weitere Nutzung der Dienste von Grandlane durch den Nutzer setzt anschließend die Annahme der Bedingungen voraus.
9.3 Abtretung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungen des Nutzers sind auf Gegenansprüche beschränkt, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten gegen Grandlane sind. Dies gilt auch für die Mängelrüge des Nutzers.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Nutzer setzt voraus, dass sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Die Abtretung der vertraglichen Ansprüche des Nutzers an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Grandlane nicht gestattet.
9.4 Rechtswahl und Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Grandlane Transfer und dem Nutzer gilt das inländische Wirtschaftsrecht der Bundesrepublik Schweiz.
Die Erfüllung erfolgt in Zürich.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zürich, sofern der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung keinen ständigen Wohnsitz in der Schweiz hat. Die Auswirkungen auf rechtsverbindliche Gerichtsbarkeiten sind vernachlässigbar.